Heiko Liebscher
Rechtsanwalt


Tel: 0511 956 99 67

Familienrecht   

  • Familienrecht



Das  Familienrecht    befasst  sich  insbesondere  mit  den  Folgen  des  ehelichen Zusammenlebens  und  der  Beendigung  der  Ehe,  aber  auch  mit  den  Fragen  der nichtehelichen  Lebensgemeinschaft  und den  Rechtsverhältnissen (Rechte und Pflichten)  im Verhältnis Eltern - Kinder - Eltern.

Häufig erlebe ich, dass bei Betroffenen vor einer möglichen Trennung eine große Unsicherheit besteht. Besonders in der ersten Phase einer Trennung sind sie oft verunsichert und der Informationsstand über ihre Rechte und Pflichten ist unzureichend.

Dazu kommt nicht selten auch eine gewisse Hemmung, zu einem Rechtsanwalt/Rechtsanwältin Kontakt aufzunehmen und einen Termin für eine Beratung zu vereinbaren.

Gerade bei diesem sensibelen Thema stehe ich Ihnen einfühlsam mit Rat und Tat zur Seite.

Durch eine frühzeitige Beratung vermeiden Sie, dass Ihnen oder Ihren Kindern ffinanzielle Nachteile entstehen.

Denn es besteht kein Anspruch auf Unterhalt für einen zurückliegenden Zeitraum auf 

Trennungs- oder Kindesunterhalt!


Häuffige Themen des Familienrechts

  • Ehescheidung und Aufhebung der Ehe
  • Lebenspartnerschaften, gleichgeschlechtliche Ehe
  • Versorgungsausgleich
  • Zugewinnausgleich und Gütertrennung
  • eheliche Schulden
  • Trennungsunterhalt, Ehegattenunterhalt
  • Kindesunterhalt
  • Sorgerecht, elterliche Sorge
  • Umgangsrecht, Besuchsrecht
  • Vaterschaftsanfechtung, Vaterschaftsfeststellung
  • Patientenverfügung / Vorsorgevollmacht

Gerne berate ich Sie auch in erbrechtlichen Angelegenheiten, wie die Erstellung eines Testaments.   

 

Online Scheidung 

Informieren Sie sich auch über die Möglichkeit einer online-Scheidung, die keinen Kanzleibesuch erfordert. Die notwendigen Unterlagen  können  Sie  mir bequem per E-Mail oder auf dem Postweg übersenden.  


Familienzusammenführungen

Bitte beachten Sie, dass Familienzusammenführungen nach dem Ausländerrecht zu beurteilen sind und daher von mir nicht bearbeitet werden können.

 

Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes (Hartz IV)

Sehr viele Arbeitslosengeld II Bescheide sind falsch. Wenn Sie Fragen zu Ihrem Bescheid haben, nehme ich mir Zeit für Sie.

Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit meinem Büro.

Als Hartz IV Bezieher haben Sie grundsätzlich einen Anspruch auf Beratungshilfe.

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